Das sollten Sie wissen!Neben Trauer und verschiedenen organisatorischen Aufgaben entstehen natürlich auch finanzielle Ver-pflichtungen, die im Rahmen einer ordentlichen Bestatt-ung an die entsprechenden Stellen zu leisten sind. Dabei lassen sich zum einen die Kosten des Bestatt-ungsunternehmers, als auch Fremdkosten durch Gebühren und Beiträge definieren:Kosten des Bestatters, wie beispielsweise:Erledigung aller relevanten FormalitätenÜberführung, Versorgung und Vorbereitung des/der VerstorbenenSarg oder Urne, SargausschmückungOrganisation, Durchführung, Trauerservice, Begleitung der Trauerfeier und BeisetzungFremdkosten, wie zum Beispiel:Kauf oderVerlängerung der Nutzung einer vorhandenen Grabstelle sowie deren Vorbereitung und SchließungGegebenenfalls Gebühren des KrematoriumsGebühren für die Urnen- oder Sargbeisetzung inklusive SargannahmeNutzung von kirchlichen Einrichtungen, wie Kapelle und FriedhofGebühren für Sarg- oder UrnenträgerHonorar für Trauerredner,Musiker, Chor und Organisten sowie einen möglichen GrabpflegedienstZeitungsanzeigen und TrauerpostBlumen / Kränze und deren EntsorgungBewirtung der TrauergästeWie setzt sich die Investition für eine Bestattung zuammen?