Das sollten Sie wissen! Neben Trauer und verschiedenen organisatorischen Aufgaben entstehen natürlich auch finanzielle Ver- pflichtungen, die im Rahmen einer ordentlichen Bestatt- ung an die entsprechenden Stellen zu leisten sind. Dabei lassen sich zum einen die Kosten des Bestatt- ungsunternehmers, als auch Fremdkosten durch Gebühren und Beiträge definieren: Kosten des Bestatters, wie beispielsweise: Erledigung aller relevanten Formalitäten Überführung, Versorgung und Vorbereitung des/der Verstorbenen Sarg oder Urne, Sargausschmückung Organisation, Durchführung, Trauerservice, Begleitung der Trauerfeier und Beisetzung Fremdkosten, wie zum Beispiel: Kauf oder Verlängerung der Nutzung einer vorhandenen Grabstelle sowie deren Vorbereitung und Schließung Gegebenenfalls Gebühren des Krematoriums Gebühren für die Urnen- oder Sargbeisetzung inklusive Sargannahme Nutzung von kirchlichen Einrichtungen, wie Kapelle und Friedhof Gebühren für Sarg- oder Urnenträger Honorar für Trauerredner, Musiker, Chor und Organisten sowie einen möglichen Grabpflegedienst Zeitungsanzeigen und Trauerpost Blumen / Kränze und deren Entsorgung Bewirtung der Trauergäste Wie setzt sich die Investition für eine Bestattung zuammen? Copyright by TBalzen!G.R.U.P.P.E