Das sollten Sie wissen! Erste Schritte Ist Ihr Partner, Freund oder Verwandter im häuslichen Umfeld eines natürlichen Todes gestorben, ist unver- züglich Ihr Hausarzt oder ein Notarzt zu verständigen, damit nach Feststellung des Todes der Totenschein aus- stellt und den weiteren gesetzlichen Vorschriften ent- sprochen werden kann. Im Anschluss sollten Sie Ihre nahestehenden Angehörigen und Freunde benachrichtigen und die weiteren Schritte besprechen. Entscheiden Sie sich für ein Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens für die Überführung des Verstorbenen.  Legen Sie nach dem Willen des Verstorbenen die Form der Bestattung fest, sofern der Verstorbene bereits zu Lebzeiten einen Bestattungsvorsorgevertrag oder eine entsprechende Willenserklärung hinsichtlich seiner Bestattung vorgenommen hat. Ansonsten entscheiden die Angehörigen über Art und Umfang der Bestattung. Es folgt die Anzeige des Todesfalles und die Beantrag- ung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt. Letztere ist die amtliche Bestätigung des Todesfall und sollte für alle weiteren behördlichen Schritte in mehr- facher Ausfertigung vorliegen. Gerne übernehmen wir als Bestattungsunternehmen diese Aufgabe für Sie, da neben der Beschaffung fehlendener Dokumente oder Urkunden auch alle weiteren gesetzlich geforderten Fristen und Abläufe eingehalten und organisiert werden müssen. Und man als Hinterbliebener in der Regel bereits durch die eigentliche Trauer schon stark aus dem gewohnten Alltag gerissen wurde und sich erst einmal - erfahrungsgemäß - neu orientieren muss. Das Standesamt benötigt zur Beurkundung des Todesfalls grundsätzlich nachfolgende Daten: Todesbescheinigung oder Leichenschauschein Personalausweis des Verstorbenen Geburtsurkunde bei ledigen Verstorbenen oder Scheidungsurteil und Heiratsurkunde sofern eine Scheidung vorlag oder Sterbeurkunde und Heiratsurkunde bei Eheleuten     Was tun, wenn plötzlich der Tod die Regie übernimmt? Copyright by TBalzen!G.R.U.P.P.E