Das sollten Sie wissen!
Erste Schritte
Ist Ihr Partner, Freund oder Verwandter im häuslichen
Umfeld eines natürlichen Todes gestorben, ist unver-
züglich Ihr Hausarzt oder ein Notarzt zu verständigen,
damit nach Feststellung des Todes der Totenschein aus-
stellt und den weiteren gesetzlichen Vorschriften ent-
sprochen werden kann.
Im Anschluss sollten Sie Ihre nahestehenden
Angehörigen und Freunde benachrichtigen und die
weiteren Schritte besprechen.
Entscheiden Sie sich für ein Bestattungsunternehmen
Ihres Vertrauens für die Überführung des Verstorbenen.
Legen Sie nach dem Willen des Verstorbenen die Form
der Bestattung fest, sofern der Verstorbene bereits zu
Lebzeiten einen Bestattungsvorsorgevertrag oder eine
entsprechende Willenserklärung hinsichtlich seiner
Bestattung vorgenommen hat. Ansonsten entscheiden
die Angehörigen über Art und Umfang der Bestattung.
Es folgt die Anzeige des Todesfalles und die Beantrag-
ung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.
Letztere ist die amtliche Bestätigung des Todesfall und
sollte für alle weiteren behördlichen Schritte in mehr-
facher Ausfertigung vorliegen.
Gerne übernehmen wir als Bestattungsunternehmen
diese Aufgabe für Sie, da neben der Beschaffung
fehlendener Dokumente oder Urkunden auch alle
weiteren gesetzlich geforderten Fristen und Abläufe
eingehalten und organisiert werden müssen.
Und man als Hinterbliebener in der Regel bereits
durch die eigentliche Trauer schon stark aus dem
gewohnten Alltag gerissen wurde und sich erst
einmal - erfahrungsgemäß - neu orientieren muss.
Das Standesamt benötigt zur Beurkundung des
Todesfalls grundsätzlich nachfolgende Daten:
Todesbescheinigung oder Leichenschauschein
Personalausweis des Verstorbenen
Geburtsurkunde bei ledigen Verstorbenen
oder
Scheidungsurteil und Heiratsurkunde sofern eine
Scheidung vorlag
oder
Sterbeurkunde und Heiratsurkunde bei Eheleuten
Was tun, wenn plötzlich der
Tod die Regie übernimmt?
Copyright by TBalzen!G.R.U.P.P.E