Ihr Wille zählt
auch über den Tod hinaus.
Sie können jederzeit eine Vorsorge für die eigene Bestattung durch einen
sogenannten Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Bestatter Ihrer Wahl
treffen. Wobei die vorab gezahlten Beträge auf einem Treuhandkonto
hinterlegt werden sollten.
Im Allgemeinen werden Bestattungsvorsorgeverträge mit Bestattern direkt
abgeschlossen. So wird der Bestatter, dem Sie schon zu Lebzeiten vertraut
haben, die Bestattung Ihren Wünschen entsprechend durchführen.
Legen Sie beispielsweise die Art der Bestattung oder der
Blumendekoration auf dem Sarg im Vorhinein fest. Oder bestimmen Sie,
welche Kleidung Sie im Sarg tragen wollen und ob bestimmte Gegenstände
mit in den Sarg gelegt werden sollen.
Ein solcher Vorsorgevertrag ist rechtsverbindlich und behält seine
Gültigkeit über den Tod der beauftragenden Vertragspartei hinaus. Da die
Einrede Dritter nicht möglich ist, kann kein Erbe in den festgelegten
Bestattungsablauf eingreifen.
Ihr freier Wille zu Lebzeiten ist damit über Ihren Tod hinaus unantastbar.
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